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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Live with Podcast — Mert Ilter — Stand: 29.05.2026

    § 1  Geltungsbereich

    (1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Live with Podcast, Inhaber Mert Ilter, Domstraße 10, 20095 Hamburg (Auftragnehmer), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (Auftraggeber).

    (2)  Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt schriftlich zu.

    (3)  Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (B2B).

    § 2  Vertragsschluss & Angebot

    (1)  Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet.

    (2)  Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich annimmt oder einen Termin verbindlich bucht.

    (3)  Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

    § 3  Leistungsgegenstand

    (1)  Der Auftragnehmer erbringt mobile Videopodcast-Produktionsdienstleistungen. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem gewählten Paket.

    (2)  Die Produktion erfolgt beim Auftraggeber vor Ort oder in einer Produktionslocation gemäß § 4.

    (3)  Der Auftragnehmer schuldet professionelle Durchführung gemäß vereinbartem Paket. Ein bestimmter kreativer Erfolg ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

    § 4  Produktionslocation

    (1)  Für die Produktionslocation stehen zwei Varianten zur Auswahl, die bei Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt werden:

    (2)  Variante A — Eigenregie des Auftraggebers: Der Auftraggeber mietet oder stellt die Produktionslocation eigenverantwortlich zur Verfügung. Alle Locationkosten trägt der Auftraggeber direkt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit oder Eignung der Location.

    (3)  Variante B — Organisation durch den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer organisiert auf Wunsch eine professionelle Produktionslocation. Aktuell verfügbare Städte: Berlin Mitte, Bonn, Düsseldorf, Erlangen, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Karlsruhe, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart. Die Verfügbarkeit weiterer Städte kann auf Anfrage geprüft werden. Die Locationkosten werden separat und transparent im Angebot ausgewiesen und sind nicht im Produktionshonorar enthalten. Die Beauftragung erfolgt nach schriftlicher Bestätigung der Locationkosten durch den Auftraggeber.

    (4)  In beiden Varianten gilt: Stornierungskosten der Produktionslocation werden — sofern entstanden — zusätzlich zum Produktionshonorar in Rechnung gestellt, gemäß den Stornobedingungen des jeweiligen Locationanbieters.

    (4) Preisbestandteile bei Variante B:
    Die Kosten für die Produktionslocation setzen sich wie folgt zusammen:

    a) Raummiete: Die Mietkosten des jeweiligen Locationanbieters werden zum geltenden Tarif (derzeit ab 69,00 € netto/Stunde) zuzüglich gesetzlicher MwSt. in Rechnung gestellt.
    b) Logistikpauschale: Für Produktionen außerhalb Hamburgs wird eine Logistikpauschale berechnet, die sich aus der Hin- und Rückfahrtentfernung (in km) multipliziert mit 0,30 € ergibt. Für Produktionen im Großraum Hamburg entfällt die Logistikpauschale.

    c) Alle anfallenden Zusatzkosten werden dem Auftraggeber vorab im Angebot transparent ausgewiesen. Eine Buchung erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber.

    § 5  Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    (1)  Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung (Briefing, Teilnehmerliste, Zugangsdaten).

    (2)  Der Produktionsort ist zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und geeignet (Platz, Stromversorgung, Lichtverhältnisse).

    (3)  Verzögerungen durch unvollständige Angaben des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten und werden gesondert berechnet.

    § 6  Produktionszeit & Verspätung

    (1)  Die vereinbarte Produktionszeit beginnt zum festgelegten Zeitpunkt, unabhängig vom tatsächlichen Beginn. Bei Verspätung des Auftraggebers oder der Teilnehmenden bleibt das Honorar in voller Höhe fällig.

    (2)  Mehrstunden auf Wunsch des Auftraggebers werden zum vereinbarten Stundensatz berechnet und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des Auftragnehmers.

    (3)  Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten ohne vorherige Mitteilung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Termin als No-Show zu werten (§ 7 Absatz 2).

    § 7  Stornierung & Terminverschiebung

    Zeitraum vor Termin

    Gebühr

    Was wird berechnet?

    Mehr als 24 Stunden vorher

    0 %

    Kostenlose Stornierung oder Verschiebung

    Weniger als 24 Stunden vorher

    50 %

    50 % des vereinbarten Nettohonorars

    No-Show (kein Erscheinen)

    50 %

    50 % Honorar + ggf. Locationkosten

     

    (1)  Der Auftraggeber kann einen Termin bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei stornieren oder verschieben. Die Stornierung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen.

    (2)  Bei Stornierung oder Verschiebung weniger als 24 Stunden vor Beginn sowie bei Nichterscheinen (No-Show) wird eine Stornogebühr von 50 % des vereinbarten Nettohonorars fällig.

    (3)  Locationkosten gemäß § 4 sind von diesen Regelungen ausgenommen und werden nach den Bedingungen des jeweiligen Locationanbieters weiterberechnet.

    (4)  Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

    (5)  Der Auftragnehmer kann aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung, technischer Ausfall) kostenfrei stornieren und einen Ersatztermin anbieten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

    § 8  Lieferung & Abnahme

    (1)  Das Material wird innerhalb der im Angebot vereinbarten Frist per gesichertem Cloud-Link geliefert.

    (2)  Der Auftraggeber prüft das Material innerhalb von 5 Werktagen und rügt Mängel schriftlich. Ohne Rüge gilt das Material als abgenommen.

    (3)  Technische Fehler der Produktion stellen Mängel dar. Ästhetische Präferenzen begründen keinen Mangel, sofern keine ausdrücklichen Vorgaben vereinbart wurden.

    § 9  Revisionen & Änderungswünsche

    (1)  Die Anzahl der kostenfreien Revisionsrunden ergibt sich aus dem vereinbarten Leistungspaket. Änderungswünsche sind schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Erstlieferung zu übermitteln.

    (2)  Technische Fehler, die auf die Produktion zurückzuführen sind, werden kostenfrei behoben und zählen nicht zur Revisionsrunde.

    (3)  Weitere Revisionen und Änderungen außerhalb der Spezifikationen werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.

    § 10  Honorar & Zahlungsbedingungen

    (1)  Das Honorar ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher MwSt.

    (2)  Standardmäßig gilt: 50 % des Nettohonorars als Anzahlung bei Buchungsbestätigung (zahlbar innerhalb 5 Werktage), 50 % nach Lieferung des Materials (Zahlungsfrist 14 Tage nach Rechnungsdatum).

    (3)  Abweichende Zahlungsvereinbarungen (z. B. 100 % nach Lieferung) können im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Maßstab für solche Ausnahmen sind Erstaufträge oder Aufträge ohne Produktionslocation-Kosten.

    (4)  Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Absatz 2 BGB sowie eine Mahngebühr von 10 Euro pro Mahnung fällig.

    (5)  Locationkosten und Zusatzleistungen (Express, Zusatzkamera etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind in der Regel mit der Restzahlung fällig.

    § 11  Urheberrecht & Nutzungsrechte

    (1)  An den erstellten Werken hält der Auftragnehmer das Urheberrecht. Mit vollständiger Zahlung räumt er dem Auftraggeber das einfache, zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke ein.

    (2)  Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

    (3)  Der Auftragnehmer darf produzierte Werke zu Referenzzwecken verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

    (4)  Das Rohmaterial verbleibt im Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

    § 12  Haftungsbeschränkung

    (1)  Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.

    (2)  Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

    (3)  Für Beeinträchtigungen durch vom Auftraggeber zu verantwortende Umgebungsbedingungen (Lärm, fehlende Stromversorgung etc.) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

    § 13  Datenschutz

    (1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Anbahnung und Erfüllung dieses Vertrags anfallen (z. B. Kontaktdaten, Buchungsdaten), sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter www.livewithpodcast.de/privacy zu entnehmen. Diese ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

    (2) Der Auftraggeber nimmt mit Vertragsschluss zur Kenntnis, dass seine Kontaktdaten (Name, Unternehmen, E-Mail-Adresse) zur Vertragsabwicklung und Kommunikation gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden.


    § 14 Persönlichkeitsrechte & Einwilligung in Bild- und Tonaufnahmen

    (1) Der Auftragnehmer erstellt im Rahmen der Videoproduktion Bild- und Tonaufnahmen, auf denen Personen abgebildet sein können. Der Auftraggeber versichert, vor Produktionsbeginn die erforderlichen Einwilligungen aller abgebildeten Personen gemäß § 22 KUG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt zu haben, soweit gesetzlich erforderlich. 

    (2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden, unwirksamen oder widerrufenen Einwilligung in die Bild- und Tonaufnahmen entstehen. 

    (3) Für die Weiterveröffentlichung des erstellten Materials durch den Auftraggeber gelten ausschließlich die Einwilligungen, die der Auftraggeber mit den abgebildeten Personen vereinbart hat. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung. 

    (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, produziertes Material — sofern keine erkennbaren Personen abgebildet sind oder die abgebildeten Personen ausdrücklich zugestimmt haben — als anonymisiertes Referenzbeispiel in seinem Portfolio oder auf seiner Website zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem schriftlich bei Auftragsbestätigung.


    § 15  Schlussbestimmungen

    (1)  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    (2)  Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

    (3)  Unwirksame Bestimmungen werden durch sinngemäß vergleichbare wirksame Regelungen ersetzt.

    (4)  AGB-Änderungen werden 4 Wochen vorher angekündigt. Kein Widerspruch innerhalb von 2 Wochen gilt als Zustimmung.


    § 16 Kampagnenbedingungen (Kostenloser Erstdreh)

    (1) Im Rahmen zeitlich begrenzter Aktionskampagnen kann der Auftragnehmer ausgewählten Auftraggebern eine kostenlose Erstproduktion anbieten. Die genauen Bedingungen der jeweiligen Kampagne werden in einer gesonderten Anlage zum Aufnahmevertrag schriftlich festgehalten.


    (2) Freiwillige Bewertungen: Der Auftraggeber kann nach eigenem Ermessen eine Bewertung auf Google und/oder LinkedIn hinterlassen. Dies ist ausdrücklich freiwillig und stellt keine vertragliche Verpflichtung dar. Eine fehlende Bewertung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf nachträgliche Berechnung des Paketpreises.


    (3) Die Verwendung von Bild- und Videoausschnitten aus Kampagnenproduktionen für eigene Kommunikationskanäle des Auftragnehmers bedarf einer gesonderten schriftlichen Einwilligungserklärung (Anlage 2 zum Vertrag). 

    Ohne diese Einwilligung findet keine Veröffentlichung statt.


    von Personenaufnahmen statt.Stand: 29.05.2026  |  Live with Podcast  |  Mert Ilter  |  Domstraße 10, 20095 Hamburg

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